Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) für ViALUX 3D Scanner Software
Diese EULA ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen und der ViALUX Messtechnik + Bildverarbeitung GmbH (im Folgenden „ViALUX“) hinsichtlich Ihrer Verwendung der Software und Firmware in allen 3D Scanner Produkten, unter anderem, aber nicht beschränkt auf SnapCal, zSnapper® SDK, Studio3D sowie den in Studio3D implementierten Plugins (im Folgenden „Software“). Darüber hinaus gelten uneingeschränkt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ViALUX (AGB), insbesondere im Hinblick auf Gewährleistung und Haftung.
Mit dem Kauf einer Software erwirbt der Kunde lediglich ein Nutzungsrecht (Lizenz) an der Software, wird jedoch nicht Inhaber der Software selbst. In Abhängigkeit von der Art der erworbenen Lizenz kann dieses Nutzungsrecht zeitlich beschränkt sein. Hinsichtlich Gewährleistung und Produkthaftung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ViALUX.
Die Nutzung der Software oder einzelner Bestandteile der Software ist ausschließlich für die Verwendung mit den Original-Scanner-Komponenten oder 3D-Scannersystemen der ViALUX GmbH erlaubt, jede anderweitige Verwendung mit 3D Scanner-Hardware, die nicht durch ViALUX in Verkehr gebracht wird, ist unzulässig. Im Zusammenhang mit der Nutzung der ViALUX-Hardware darf die Software auch auf mehreren Computern installiert werden, deren Nutzung setzt jedoch auch die Installation eines entsprechenden, gültigen Schlüssels voraus.
Die mit der Softwareinstallation gelieferten Programmierbeispiele, z.B. für zSnapper® SDK, bleiben ebenfalls Eigentum der ViALUX, dürfen aber ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit in weitere Anwenderprogramme des Lizenznehmers übernommen werden, wenn im Programmcode auf die Quelle hingewiesen wird.
Sämtliche Dokumente die im Zusammenhang mit der Lieferung zur Verfügung gestellt werden, dürfen nur in Ihrer ursprünglichen Form vervielfältigt und verbreitet werden. Jede Art der Verbreitung partieller Informationen aus diesen Dokumenten, wie Tabellen, Grafiken, Bildern bedarf der schriftlichen Zustimmung der ViALUX.
Jeder Versuch, die Schutzmechanismen (Schlüssel, Hardlock-Dongle) zu manipulieren oder durch Reverse Engineering in den Besitz der nichtveröffentlichten Quellen der Software, Teilen der Software, oder in der Software implementierten Algorithmen zu gelangen, ist strikt untersagt, Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
20. September 2017